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Kostenträger für Osteopathie

Veröffentlicht am:

„Die Gesundheit ist ein kostbares Gut, nur sie ist es eigentlich wert, dass man dafür seine Zeit, seinen Schweiß, seine Arbeit und sein Geld, ja sogar sein Leben einsetzt.“ (Michel de Montaigne)

Alternative Medizin: eine Privatleistung

In der Heil- und Chiropraxis arbeiten Menschen unterschiedlicher Berufsgruppen nach einem interdisziplinären Konzept in einer Praxis für alternative Medizin. Schwerpunkt des Praxiskonzepts ist die Osteopathie. Alle Osteopathen/- innen sind vom Berufsstand Heilpraktiker. Das heißt, dass auf Basis derberufsständischen Regelungen des Heilpraktikergesetzes gearbeitet wird. Aus diesem Grund sind alle (therapeutischen) Leistungen grundsätzlich Selbstzahlerleistungen. Die angebotenen alternativmedizinischen Therapien stehen nicht im Gegenstandskatalog der gesetzlichen Krankenversicherer. Daher bezahlen sie diese auch nicht automatisch. Im Nachfolgenden soll darauf eingegangen werden, welche Kostenübernahme-Möglichkeiten für Osteopathie es dennoch gibt bzw. wer mögliche Kostenträger sein können.

Kostenübernahme auf Basis evidenzbasierter Forschung

Immer mehr Menschen gehen inzwischen regelmäßig zur Osteopathie, weil es ihnen gut tut und es für sie eine gute Alternative oder sinnvolle Ergänzung zur Schulmedizin ist. Nach wie vor wissen die meisten jedoch nichts bzw. wenig darüber, ob und wann sie mit einer Kostenübernahme durch die Krankenkasse rechnen können. Wir möchten an dieser Stelle gerne darauf hinweisen, dass die Zusammensetzung des Gegenstandskataloges auf politischen Entscheidungen beruht, die an sogenannte naturwissenschaftliche oder evidenzbasierte Forschung geknüpft werden – was immer das auch heißt. Osteopathie, Homöopathie oder auch Akupunktur werden in Deutschland zur Zeit als nicht wissenschaftlich bzw. evidenzbasiert kategorisiert und fallen damit aus dem Gegenstandskatalog der gesetzlichen Krankenversicherer.

Mögliche Kostenträger für Osteopathie: Bezuschussung durch gesetzliche Krankenkassen

Dennoch haben Patienten/- innen eine Reihe von Möglichkeiten, wie sie die Kosten einer Behandlung ganz oder teilweise erstattet bekommen können. Zum Einen bezahlen heutzutage viele gesetzliche Krankenkassen als freiwillige Zusatzleistung z.B. einen Teil der osteopathischen Behandlung. Die meisten Krankenkassen handhaben dies wie z.B. die Zuzahlung zu einem Fitnessstudio. Sie überweisen nach Einreichen der Rechnungen des Osteopathen durch den Versicherungsnehmer den Krankenkassen-Anteil auf das Konto des Leistungsempfängers. Das heißt, der behandelnde Therapeut rechnet mit dem Patienten direkt ab. Oder anders gesagt: Der Patient geht in Vorkasse und holt sich den Krankenkassen-Anteil selbstständig zurück. Vorsicht: An die partielle Kostenübernahme sind oftmals bestimmte Bedingungen geknüpft. So braucht es in der Regel eine ärztliche Empfehlung für die Osteopathie.

Mögliche Kostenträger für Osteopathie: Private Krankenversicherungen und private Zusatzversicherungen

Als zweite Möglichkeit gibt es die Erstattung der Heilpraktiker-Leistungen über eine Privatversicherung. Privatversicherungen bezahlen diese in der Regel bis zum Höchstsatz der Gebührenordnung. Vorausgesetzt der Versicherungsnehmer hat diese im Versicherungsvertrag nicht bewusst ausgeschlossen, um z.B. die monatliche Beitragshöhe zu verringern. Auch private Zusatzversicherungen zur gesetzlichen Krankenversicherung umfassen in der Regel Heilpraktiker-Leistungen. Hier kann es aber im jährlichen Erstattungsumfang Einschränkungen geben. Entsprechende Infos sind dem Versicherungsvertrag zu entnehmen.

Wenn du dich für eine osteopathische Behandlung interessierst und gerne in der Heil- und Chiropraxis vorstellig werden möchtest, dann lies gerne hier weiter zu den Kostenaufstellungen und dem aktuellen Stundensatz. Wenn du grundsätzlich mehr zum Thema Osteopathie wissen möchtest, dann stöbere gerne noch ein wenig auf unserem Blog herum. Hier findest du beispielsweise einen interessanten Beitrag zum Thema „Osteopathie in jedem Alter“.